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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 13 B 1/03 VG   

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https://dejure.org/2003,20008
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 13 B 1/03 VG (https://dejure.org/2003,20008)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.05.2003 - L 13 B 1/03 VG (https://dejure.org/2003,20008)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - L 13 B 1/03 VG (https://dejure.org/2003,20008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 1 SGG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde ; Substantiierte Rüge eines der Versagung des Rechtsschutzes gleichkommenden tatsächlichen Stillstands des gerichtlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde ; Substantiierte Rüge eines der Versagung des Rechtsschutzes gleichkommenden tatsächlichen Stillstands des gerichtlichen Verfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.04.2000 - L 1 B 49/00

    Untätigkeitsbeschwerde bei Stillstand oder unangemessener Verzögerung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 13 B 1/03
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob entgegen dem Wortlaut des § 172 Abs. 1 SGG eine sogenannte Untätigkeitsbeschwerde unter dem Blickwinkel des verfassungsgerichtlichen Gebots tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -) statthaft ist (befürwortend: Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.4.2000, Az. L 1 B 49/00, Breithaupt 2000, 618ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.3.2002, Az. L 10 B 29/01 SB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 10 B 29/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 13 B 1/03
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob entgegen dem Wortlaut des § 172 Abs. 1 SGG eine sogenannte Untätigkeitsbeschwerde unter dem Blickwinkel des verfassungsgerichtlichen Gebots tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -) statthaft ist (befürwortend: Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.4.2000, Az. L 1 B 49/00, Breithaupt 2000, 618ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.3.2002, Az. L 10 B 29/01 SB).
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